Juris quasi possessio Bedeutung

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Juris quasi possessio

Juris quasi possessio Logo #42295Juris quasi possessio (lat.), Besitz eines Rechts. An sich kann der Besitz (s. d.), als das thatsächliche Innehaben, nur von körperlichen Sachen gedacht werden; doch ist der Begriff desselben auch auf Rechte, namentlich auf Servituten (s. d.), in deren Ausübung man sich befindet, übertragen worden.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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